AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen A3-Tierferienplatz Scherer

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen des Tierferienplatz Scherer, (nachfolgend TFP genannt).

2 Eigentum, Gesundheit

a. Der Tierhalter versichert gegenüber dem TPF, dass das übergebene Tier sein Eigentum und gesund ist. Das Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein (ein Flohschutzband ist nicht zu empfehlen).

b. Schwer kranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall, können vom TFP nicht aufgenommen werden.

c. Läufige Hunde/Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, nicht sozialisierte Tiere und Dauerkläffer können nur mit einem Aufpreis gemäss Preisliste aufgenommen werden.

d. Der Tiereigentümer ist angehalten, die TPF von eventuellen negativen Eigenschaften seines Tieres (Aggressivität, Ängstlichkeit, usw.) in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, ist der TFP von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierhalters. Der TPF ist befugt, für den Tiereigentümer kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.

e. Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist der TFP ermächtigt, bei Bedarf einen Tierarzt beizuziehen. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen. Der Transport zum und vom Tierarzt wird nach Aufwand berechnet.

f. Bei schwerer Erkrankung oder grossem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Tiereigentümers in eine Tierklinik überstellt und der Aufwand wird ihm berechnet.

g. Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung übergeben. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgen durch den Halter/Eigentümer, welcher auch die dafür entstandenen Kosten zu tragen hat.

3 Haftung
a. Der Tiereigentümer bestätigt mit seiner Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflicht-
versicherung besteht.
b. Der TFP ist dafür besorgt, mit Sicherheitsschleusen ein Ausbüchsen der Tiere zu verhindern. Sofern ihm nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann lehnt der TFP jegliche Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab.

c. Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen, verloren gehen oder ableben, so werden vom Tiereigentümer keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

d. Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln, etc.) wird keine Haftung übernommen.

e. Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierbesitzer, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.£

4 Pflege

a. Der TFP verpflichtet sich, das ihm geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichende und geeignete Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung des Ferientieres zu rechtfertigen. Der TFP ist bemüht dem Tier durch viel Auslauf und soziale Gruppenhaltung einen unvergesslichen Aufenthalt zukommen zu lassen.

b. Läufige Hündinnen und schwierige Hunde, die sich nicht sozialisieren lassen und gruppenfeindlich sind, werden von uns abgetrennt gehalten.

c. Der Tiereigentümer bringt das notwendige Futter, Goodies, Medikamente in ausreichender Menge für die abgemachte Zeit mit.

d. In Ausnahmefällen bietet der TFP Fütterung durch eigenes Futter gegen Aufpreis an.

e. Der TFP stellt den Hunden in den Aussengehegen stets einen trockenen Unterschlupf zur Verfügung, der sowohl vor Sonneneinstrahlung wie auch anderen Wettereinflüssen schützt. Auf den Aussengeländen wird für genügend Sonnenschutzplätze gesorgt bzw. bei widrigem Wetter sind die Hunde unter einem wetterfesten Dach gehalten.

5 Preise

a. Die Übergabe des Tieres an den TFP erfolgt gegen Barzahlung der abgemachten Zeit vom Eintrittstag bis zum Austrittstag.
b. Die Preise verstehen sich pro Tag und können auf der separat aufliegenden und der
veröffentlichten Preisliste auf unserer Webseite entnommen werden. Der Ein- und Austrittstag wird jeweils als ganzer Tag berechnet. Die gesamten Unterbringungskosten sind spätestens bei Abgabe des Tieres zu entrichten.

c. Gewünschte und angegebene Sonderbehandlungen von untergebrachten Tieren, werden nach Aufwand auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen (siehe auch Preisliste).

d. Bei vorzeitigem Abbruch der Ferien, kann das Tier nach Absprache auch früher als vereinbart abgeholt werden. Bei vorzeitiger Abholung werden zusätzlich mindestens drei Tage in Rechnung gestellt.

6 Bringen und Holen

a. Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den in der Reservierung vermerkten, vom TFP bestätigten Terminen und nach telefonischer Absprache. Ausnahmen können im Einzelfalle mit der TFP-Leitung kurzfristig telefonisch abgestimmt werden.

b. Ein Bring- und Holservice kann erbracht werden. Aufpreis gemäss Preisliste.

c. Der Besitzer kann sein Tier bei uns im TFP täglich zu den abgemachten Zeiten bringen oder abholen.

7 Terminverschiebung / Terminverzug / Buchung sistieren

a. Kann das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dem TFP dies umgehend mitzuteilen. Die Anzahl der zusätzlichen, nicht vereinbarten Pensionstage ist nach dem entsprechenden Tagespreis vom Tierhalter zu vergüten.

b. Sollte der Halter sein Tier nicht mehr abholen und liegt dem TFP keine Information des Tierhalters vor, kann der TFP nach einer gewissen Zeit über den Verbleib oder eine Neuplatzierung entscheiden.

c. Sistiert ein Kunde kurzfristig eine von uns bestätigte Buchung, wird ihm bei seiner nächsten Reservation zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von Fr. 50.– verrechnet.

8 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen tangiert nicht die Gültigkeit der übrigen. Gerichtsstand ist Brugg.

Mülligen, September 2022

Kontakt

A3-Tierferienplatz Scherer
Trotteweg 2
5243 Mülligen/AG

öffnungszeiten

Montag – Freitag
06.30 – 12.00  /  13.30 – 18.00

Samstag
06.30 – 12.00  /  13.30 – 16.00

Sonn- und Feiertage
Geschlossen
Annehmen und Abholen nur mit Notfallzuschlag
13:30 – 15:30 nach Tel. Absprache

Ihre Spende hilft Tieren in Not!

Wir betreuen
Hunde und Katzen mit einem Schicksal.
Heimatlose Tiere, die ein neues Zuhause suchen und/oder Tiere, die medizinisch versorgt werden müssen.

Spendenkonto

Aargauische Kantonalbank
IBAN: CH98 0076 1042 6114 0162 2
BIC: KBAGCH22
Clearing: 761

Rudeltauglich Ja
Rudeltaugliche Hunde sind freundlich und sozial verträglich mit anderen Hunden. Sie können Konflikte vermeiden oder lösen und kommunizieren effektiv mit Artgenossen. Diese Hunde fühlen sich in einer Hundegruppe wohl und zeigen ein angemessenes Verhalten.

Rudeltauglich Nein
Nicht rudeltaugliche Hunde haben Schwierigkeiten, sich in einer Hundegruppe wohlzufühlen. Sie können ängstlich, unsicher oder aggressiv reagieren, was zu Konflikten und Verletzungen führen kann. Diese Hunde verstehen oft die Körpersprache anderer Hunde nicht gut und reagieren möglicherweise unangemessen. Sie bevorzugen möglicherweise den Kontakt mit nur wenigen Hunden oder fühlen sich allein am wohlsten.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Hund sorgfältig einzuschätzen, um sicherzustellen, dass er sich bei uns wohlfühlt und es zu keinen Verletzungen bei Tier und Mensch kommt. Wir möchten, dass Ihr Hund eine positive Erfahrung in unserer Betreuungsumgebung hat.

Wenn wir bei uns im A3 von „mit Familienanschluss“ sprechen, dann meinen wir, dass der uns anvertraute Hund sich frei und in Gesellschaft anderer Artgenossen auf dem Gelände aufhalten kann. Kurz, dort wo auch wir Menschen uns den ganzen Tag aufhalten.